Schenkungssteuer-Rechner (Deutschland)
Schnelle Beispielrechnung auf Basis von Verwandtschaft, Freibetrag und Steuerklasse. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
Bei „Benutzerdefiniert“ können Sie den Freibetrag frei eintragen.
Was berechnet dieser Schenkungssteuer-Rechner?
Dieser Rechner liefert eine orientierende Schätzung der Schenkungssteuer nach deutschem Grundprinzip: Erwerb innerhalb von 10 Jahren zusammenrechnen, persönlichen Freibetrag abziehen und den passenden Steuersatz je Steuerklasse anwenden. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie eine Übertragung von Vermögen planen und schnell wissen möchten, ob eine Steuer anfällt.
So funktioniert die Berechnung
1) Steuerpflichtiger Erwerb
Der Rechner bildet zunächst den relevanten Erwerb:
- Schenkungsbetrag
- + Vorschenkungen der letzten 10 Jahre
- − abzugsfähige Lasten / Gegenleistungen
Das Ergebnis ist der maßgebliche Erwerb. Liegt dieser unter dem Freibetrag, fällt in der Regel keine Schenkungssteuer an.
2) Freibetrag
Je nach Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem gelten unterschiedliche Freibeträge. Typische Werte:
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
- Viele andere Personen: 20.000 €
3) Steuerklasse und Steuersatz
Aus dem Verwandtschaftsgrad ergibt sich die Steuerklasse (I, II oder III). Danach richtet sich der Steuersatz, der auf den steuerpflichtigen Betrag angewendet wird. Für eine schnelle Online-Kalkulation nutzt dieses Tool die typischen Stufensätze pro Klasse.
Beispiel
Ein Kind erhält 550.000 € und hat in den letzten 10 Jahren bereits 50.000 € als Schenkung erhalten. Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 €.
- Erwerb: 550.000 € + 50.000 € = 600.000 €
- Abzüglich Freibetrag: 600.000 € − 400.000 € = 200.000 €
- Steuerklasse I, Stufe bis 300.000 € → typischer Satz 11 %
- Geschätzte Steuer: 22.000 €
Wichtige Hinweise zur Praxis
- 10-Jahres-Regel: Frühere Zuwendungen werden zusammengerechnet.
- Stichtag und Bewertung: Immobilien oder Unternehmensanteile erfordern eine korrekte steuerliche Bewertung.
- Sonderregeln: Wohnungsüberlassung, Nießbrauch, Versorgungsleistungen und andere Konstruktionen können die Steuerlast deutlich verändern.
- Rechtsstand: Steuerrecht kann sich ändern; verbindlich sind Gesetzestext, Finanzverwaltung und individuelle Beratung.
FAQ
Ist der Rechner rechtsverbindlich?
Nein. Er dient ausschließlich zur ersten Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
Kann ich mehrere Schenkungen planen?
Ja. Sie können mit verschiedenen Szenarien spielen, insbesondere mit Vorschenkungen und Freibetragshöhen, um die Wirkung der 10-Jahres-Frist besser zu verstehen.
Warum weicht das Ergebnis vom Bescheid ab?
In der Praxis berücksichtigen Finanzämter zusätzliche Details wie exakte Wertermittlungen, persönliche Konstellationen, Befreiungstatbestände oder Nachweise. Deshalb kann ein realer Bescheid höher oder niedriger ausfallen.