schenkungssteuer rechner

Schenkungssteuer Rechner (Deutschland)

Berechne eine ungefähre Schenkungssteuer unter Berücksichtigung von Freibetrag, Steuerklasse und Vorerwerben innerhalb von 10 Jahren.

Was macht ein Schenkungssteuer Rechner?

Ein Schenkungssteuer Rechner hilft dir dabei, die voraussichtliche Steuerlast bei einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten zu schätzen. In Deutschland gelten für Schenkungen ähnliche Regeln wie bei der Erbschaftsteuer: Es gibt Freibeträge, Steuerklassen und je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs unterschiedliche Steuersätze.

Der Rechner oben ist praxisnah aufgebaut: Du gibst den aktuellen Schenkungswert ein, wählst das Verwandtschaftsverhältnis und ergänzt eventuelle Vorerwerbe innerhalb von zehn Jahren. Dadurch bekommst du eine realistische erste Orientierung.

So funktioniert die Berechnung

1) Freibetrag bestimmen

Der persönliche Freibetrag hängt vom Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab. Typische Werte:

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkelkinder: 200.000 € (bzw. 400.000 € in Sonderfällen)
  • Eltern/Großeltern bei Schenkung: 20.000 €
  • Geschwister und viele weitere Personen: 20.000 €

2) Zehnjahresfrist beachten

Für die Berechnung werden Vorerwerbe desselben Schenkers innerhalb der letzten zehn Jahre zusammengerechnet. Deshalb kann eine neue Schenkung auch dann steuerrelevant sein, wenn sie für sich allein unter dem Freibetrag liegen würde.

3) Steuerklasse und Steuersatz anwenden

Je nach Steuerklasse (I, II oder III) gelten unterschiedliche Steuersätze. Der Satz richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.

Übersicht der Steuerklassen (vereinfacht)

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel (direkte Abkömmlinge)
  • Steuerklasse II: Eltern/Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten etc.
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Erwerber (z. B. nicht verwandte Personen)

Beispiel: Schenkung an ein Kind

Ein Kind erhält 550.000 € als Schenkung. Freibetrag: 400.000 €. Damit sind 150.000 € steuerpflichtig. Für Steuerklasse I liegt der anzuwendende Satz bei dieser Größenordnung im entsprechenden Tarifbereich. Ergebnis: Es fällt Schenkungssteuer auf den übersteigenden Betrag an.

Wurden bereits früher 200.000 € geschenkt, werden diese im Zehnjahreszeitraum mitgerechnet. Genau für solche Fälle ist ein Rechner besonders hilfreich.

Typische Fehler vermeiden

  • Vorerwerbe nicht einrechnen
  • Falsche Steuerklasse auswählen
  • Freibetrag falsch annehmen (z. B. Enkel vs. Kind)
  • Steuerberechnung ohne bereits gezahlte Steuer auf frühere Erwerbe

Hinweis zur Genauigkeit

Dieser Rechner ist ein Informations- und Planungswerkzeug. Die tatsächliche Festsetzung erfolgt durch das Finanzamt und kann durch Besonderheiten (z. B. Bewertung von Immobilien, Unternehmensvermögen, Nießbrauch, individuelle Gestaltungen) abweichen. Für verbindliche Entscheidungen sollte eine steuerliche Beratung erfolgen.